Betrieblicher Ersthelfer

Betrieblicher Ersthelfer

Von Veröffentlicht am: 6. August 2021Kategorien: Gebäudereinigung, News

Auch wenn man es gerne verhindern möchte, lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass Unfälle passieren. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) sieht deshalb vor, dass in jedem Betrieb ab 2 anwesenden Versicherten ein betrieblicher Ersthelfer gestellt werden muss. Bei über 20 anwesenden Versicherten richtet sich die Anzahl nach der Art des Betriebes. So sind in Verwaltungs- und Handelsbetrieben nur 5% notwendig, während in anderen Betrieben 10% gefordert werden. Die Prozentsätze sind auf die Gefährdung ausgerichtet. So ist beispielsweise in Kindergärten grundsätzlich in jeder Gruppe 1 Ersthelfer notwendig.

Wie wird man ein betrieblicher Ersthelfer?

Für die Ausübung der Funktion eines betrieblichen Ersthelfers genügt es, wie bei dem Führerschein der Klasse B, einen Erste-Hilfe-Lehrgang im Rahmen von 9 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Damit die fachlichen Kompetenzen regelmäßig aufgefrischt werden, sieht die DGUV alle 2 Jahre eine Fortbildung, das sogenannte Erste-Hilfe-Training, vor. Die Kosten der Lehrgänge trägt der Unfallversicherungsträger. Hierbei ist wichtig, dass beide Lehrgänge nur durch dazu autorisierte Stellen durchgeführt werden dürfen. Eine Liste der zuständigen Stellen finden Sie hier. Grundsätzlich zählen dazu Institutionen wie ASB, DLRG, DRK , die Johanniter und Malteser. Auch bei der Gemeinde/ Stadt sowie einigen Feuerwehren ist die Teilnahme an einem Lehrgang/Training möglich.

Ist die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer abgeschlossen muss das Unternehmen den Beschäftigten als Ersthelfer benennen, sodass alle Mitarbeiter auf die neue Funktion hingewiesen werden. Hierzu bietet sich die Verleihung einer Ernennungsurkunde an.

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Erste-Hilfe-Lehrgang

Hygienebeauftragter

Neben dem betrieblichen Ersthelfer gibt es weitere Möglichkeiten seine Mitarbeiter vor eventuellen Risiken zu schützen. Denn es gibt auch die Möglichkeit einen Hygienebeauftragten für das Unternehmen zu benennen. Hierzu ist ebenfalls ein Schulung notwendig. Diese besteht aus 2 Teilen. Zunächst ist die Absolvierung der Grundschulung vorgesehen. Diese besteht aus 16 Unterrichtseinheiten. Im Rahmen der Schulung werden rechtliche, mikrobiologische sowie qualitätsmanagement-relevante Grundlagen vermittelt. Darauf aufbauend gibt es, je nach Berufsfeld, eine Spezialisierungsschulung im Rahmen von 8 Unterrichtseinheiten.

Grundsätzlich ist der Hygienebeauftrage eines Unternehmes dann vorallem für die Infektionsprävention zuständig. Dazu zählen die Erstellung und Aktualisierung von Hygienekonzepten und Desinfektionsplänen sowie die Schulung der anderen Mitarbeiter.

Gerade in der heutigen Zeit merken wir, wie wichtig gute Vorsorge ist. Neben der Tatsache, dass Sie dadurch den reibungslosen Ablauf Ihres Unternehmens gewährleisten, kann Prävention auch lohnenswert sein. Alle Informationen in Bezug auf Präventionsleistungen oder die Benennung der betrieblichen Ersthelfer können Sie über die DGUV beziehen.

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