Seit dem Jahr 2015 gibt es in Deutschland das Mindestlohngesetz. Diesem geht hervor, dass jeder/e Arbeitnehmer:innen pro Stunde einen Mindestbetrag erhalten muss.
Es ist egal, ob ein Festgehalt gezahlt oder nach Stunden abgerechnet wird. Der Lohn pro Stunde muss IMMER mindestens dem Betrag entsprechen.
In 2015 lag der gesetzlich festgelegte Mindestlohn bei 8,50€ und soll bis Ende 2022 stufenweise auf 10,45€ ansteigen.
Seit dem 01.10.2023 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für das Gebäudereiniger-Handwerk 13,00 €.
Was gilt es nun beim Mindestlohn zu beachten?
Zum 1. Oktober 2022 hat sich der Mindestlohn nun bereits auf 12,00€ erhöht. Für Voll- sowie Teilzeitbeschäftigte bedeutet dies einen Mehrwert.
Der/die Arbeitgeber:innen von Minijobber:innen müssen allerdings beachten, dass die Grenze von 520€ nicht überschritten werden darf.
Falls ein/e Mitarbeiter:in sonst mit der Arbeit die 450€ voll ausschöpft, muss er/sie nun weniger Stunden arbeiten. Vor der Änderung bei einem Mindestlohn von 9,50€ musste ein/e
Minijobber:in 47,37h arbeiten (450€/9,50€). Ein/e Minijober:in darf nun nur noch 40h arbeiten.
Eine Missachtung der Stundenzahl führt zu der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Der/die Arbeitgeber:in muss den/die Arbeitnehmer:in dann bei der Minijob-Zentrale abmelden und bei der gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Nice to know:
Azubis können auch von einem festgelegten Mindestlohn profitieren. Aus dem BBiG geht hervor, dass auch dieser stufenweise ansteigen soll.
Der Mindestlohn für Azubis ist, wie auch der für andere Angestellte, branchenabhängig.
Mindestlohn in der Gebäudereinigung
In der Gebäudereinigung ist der Mindestlohn tariflich festgelegt und übersteigt deshalb den gesetzlich Festgelegten.
Man unterscheidet dabei zwischen verschieden Lohngruppen. Als Reinigungskraft in der normalen Unterhaltsreinigung liegt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 bei 13,00€.
Glas- und Fassadenreiniger:innen der Lohngruppe 6 erhalten derzeit 16,20€.
In den unterschiedlichen Lohngruppen soll der Mindestlohn bis 2024 in 3 Stufen steigen. In Lohngruppe 1 liegt er dann bei 13,50€ in Lohngruppe 6 bei 16,70€.
Welche Herausforderungen entstehen für die Branche?
Auch Minijobber:innen in der Gebäudereinigung müssen, durch den gestiegenen Stundenlohn, ihre Stundenanzahl anpassen.
In der Unterhaltsreinigung ist diese Tatsache problematisch. Damit die gewünschten Arbeiten ausgeführt werden können, muss die vorher festgelegte Zeit grundsätzlich eingehalten werden. Wenn die Löhne steigen erhöhen sich in der Regel die Ausgaben auf der Unternehmensseite, was eine Erhöhung der Preise zur Folge hat. Hinzu kommt außerdem, dass wenn ein/e Mitarbeiter:in die Arbeiten aufgrund der reduzierten Stundenanzahl nicht mehr in der vorgegebene Zeit mit gleichbleibender Qualität ausführen kann, weitere Arbeitskräfte herangezogen werden müssen.
Informationen zur Profacilo Zeiterfassung finden Sie hier.
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