Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: Tariflohn, Lohngruppen und Zuschläge

Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: Tariflohn, Lohngruppen und Zuschläge

Von Veröffentlicht am: 6. September 202611,8 Min. LesezeitAufrufe: 2415

Stand: August 2026

Der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026 liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Für gewerbliche Beschäftigte der Branche gelten seit dem 1. Januar 2026 bundesweit mindestens 15,00 Euro pro Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro pro Stunde in Lohngruppe 6. Lohngruppe 1 betrifft vor allem die Innen- und Unterhaltsreinigung, Lohngruppe 6 unter anderem die Glas- und Fassadenreinigung.

Für Reinigungsunternehmen wirken sich die höheren Löhne direkt auf Kalkulation, Angebotspreise, Einsatzplanung, Zeiterfassung und Abrechnung aus. Wer 2026 mit alten Stundensätzen weiterrechnet, riskiert zu knappe Margen und Aufträge, die wirtschaftlich nicht mehr funktionieren.

Hier erfährst Du, welche Mindestlöhne 2026 in der Gebäudereinigung gelten, was Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6 bedeuten und welche Kosten Du bei Deiner Kalkulation berücksichtigen solltest.

Unternehmerin einer Reinigungsfirma prüft am Schreibtisch eine Lohn- und Kalkulationstabelle auf dem Computer.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung 15,00 Euro pro Stunde für Lohngruppe 1 und 18,40 Euro pro Stunde für Lohngruppe 6.

Zum Vergleich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Bereich Lohngruppe Mindestlohn ab 01.01.2026
Innen- und Unterhaltsreinigung Lohngruppe 1 15,00 € pro Stunde
Glas- und Fassadenreinigung Lohngruppe 6 18,40 € pro Stunde
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn – 13,90 € pro Stunde

Für Reinigungsbetriebe reicht es deshalb nicht, sich am allgemeinen Mindestlohn zu orientieren. Fallen Beschäftigte unter den Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung, ist der höhere Branchenwert maßgeblich.

Quelle:Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Branchenmindestlohn Gebäudereinigung sowie Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung.

Das Wichtigste zum Mindestlohn Gebäudereinigung 2026

Der Branchenmindestlohn gilt bundesweit für gewerbliche Beschäftigte, die unter die entsprechenden Regelungen fallen. Die aktuelle Verordnung läuft vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

Für 2026 sind vor allem zwei Lohngruppen relevant:

  • Lohngruppe 1: mindestens 15,00 € pro Stunde
  • Lohngruppe 6: mindestens 18,40 € pro Stunde
  • Zuschläge, Urlaub, Krankheit, Ausfallzeiten und Gemeinkosten müssen zusätzlich in die Kalkulation einfließen
  • bestehende Angebotspreise und Stundenverrechnungssätze sollten geprüft werden
  • Arbeitszeiten müssen sauber dokumentiert werden

Eine Lohnerhöhung betrifft damit nicht allein die Lohnabrechnung. Sie verändert die Kostenbasis eines Auftrags und kann bestehende Kalkulationen unrentabel machen.

Mindestlohn Gebäudereinigung 2026: Lohngruppe 1 und 6 im Vergleich

Die verbindlichen Mindestlöhne sind im Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung festgelegt.

Lohngruppe Typische Tätigkeiten Mindestlohn ab 01.01.2025 Mindestlohn ab 01.01.2026
Lohngruppe 1 Innen- und Unterhaltsreinigung 14,25 € 15,00 €
Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigung 17,65 € 18,40 €

In beiden Lohngruppen steigt der Mindestlohn gegenüber 2025 um 0,75 Euro pro Stunde. Bei einzelnen Einsätzen wirkt dieser Unterschied überschaubar. Bei großen Objekten, vielen wiederkehrenden Einsätzen oder knapp kalkulierten Ausschreibungen summiert er sich jedoch schnell.

Lohngruppe 1: Innen- und Unterhaltsreinigung

Lohngruppe 1 umfasst unter anderem Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten. Dazu gehören Reinigungsleistungen in Gebäuden, Verkehrsmitteln und Innenbereichen, beispielsweise die Reinigung von Innenbauteilen, Gebäudeeinrichtungen, Bodenbelägen, maschinellen Einrichtungen sowie Verkehrs- und Freiflächen. Auch Winterdienst kann in diesem Bereich relevant sein.

Für viele Reinigungsbetriebe ist Lohngruppe 1 die wichtigste Grundlage für die Kalkulation. Sie betrifft regelmäßig ausgeführte Leistungen wie Büroreinigung, Unterhaltsreinigung, Treppenhausreinigung, Sanitärreinigung und laufende Objektpflege.

Wenn Du solche Leistungen anbietest, solltest Du Deine bestehenden Stundensätze und Objektkalkulationen für 2026 überprüfen. Besonders genau lohnt sich der Blick auf langfristige Aufträge mit festen Preisen und auf Objekte, die bereits knapp kalkuliert waren.

Reinigungskraft und Objektleiterin besprechen gemeinsam Arbeitszeiten und Einsatzplanung in einem Bürogebäude.

Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung

Für Lohngruppe 6 gilt 2026 ein Mindestlohn von 18,40 Euro pro Stunde. Sie betrifft unter anderem Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, also Arbeiten an Glasflächen, Außenbauteilen, Fassaden und vergleichbaren Bereichen.

Solche Einsätze können mit besonderer Ausrüstung, Erfahrung oder zusätzlichen Sicherheitsanforderungen verbunden sein. Entsprechend liegt der Mindestlohn über dem der Lohngruppe 1.

Für Deine Angebotskalkulation bedeutet das: Glas- und Fassadenreinigung sollte nicht mit demselben Stundenansatz wie die Unterhaltsreinigung gerechnet werden. Zusätzlich zum höheren Tariflohn können Kosten für Anfahrt, Ausrüstung, Rüstzeiten, Sicherheitsmaßnahmen und besondere Einsatzbedingungen entstehen.

Branchenmindestlohn oder gesetzlicher Mindestlohn: Was gilt?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für die Gebäudereinigung gelten jedoch höhere Branchenmindestlöhne.

Fallen Beschäftigte unter die entsprechenden Regelungen des Gebäudereiniger-Handwerks, gilt deshalb nicht der niedrigere allgemeine Mindestlohn, sondern der jeweilige Branchenmindestlohn.

Wer lediglich nach „Mindestlohn Deutschland 2026“ sucht, findet den allgemeinen Wert von 13,90 Euro. Für gewerbliche Reinigungskräfte kann dieser Betrag jedoch zu niedrig sein.

Für die Gebäudereinigung ist daher der Branchenmindestlohn die maßgebliche Lohnuntergrenze, sofern der jeweilige Betrieb und die Tätigkeit in den Geltungsbereich fallen.

Gilt der Tariflohn Gebäudereinigung auch für nicht tarifgebundene Betriebe?

Ja. Die Mindestlöhne der Gebäudereinigung gelten nicht ausschließlich für tarifgebundene Unternehmen.

Die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung legt fest, dass die Mindestlohnregelungen auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung finden, wenn der Betrieb überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt und in den fachlichen Geltungsbereich fällt.

Das betrifft auch kleinere Betriebe. Eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder eine gewerkschaftliche Organisation der Mitarbeitenden ist nicht Voraussetzung dafür, dass der Branchenmindestlohn verbindlich sein kann.

Die Verordnung erfasst außerdem Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern mit Sitz im Ausland, wenn Beschäftigte im Geltungsbereich der Verordnung tätig sind.

Für Deine Planung bedeutet das: Der Tariflohn Gebäudereinigung 2026 ist kein freiwilliger Richtwert, wenn Dein Betrieb unter die entsprechenden Regelungen fällt.

Was regelt der Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung?

Neben den Branchenmindestlöhnen ist für Reinigungsbetriebe auch der Rahmentarifvertrag relevant. Er enthält unter anderem Regelungen zu Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen sowie Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Erschwernis- und Belastungszuschlägen. Im Gebäudereiniger-Handwerk besteht neben den Branchenmindestlöhnen ein allgemeinverbindlicher Rahmentarifvertrag.

Für die Kalkulation können insbesondere Zuschläge einen deutlichen Unterschied machen. Ein Auftrag außerhalb üblicher Arbeitszeiten kann deshalb spürbar teurer sein als derselbe Einsatz am Vormittag.

Prüfen solltest Du unter anderem:

  • Fallen Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge an?
  • Sind Erschwernis- oder Belastungszuschläge zu berücksichtigen?
  • Welche Urlaubs- und Ausfallzeiten müssen einkalkuliert werden?
  • Welche Tätigkeit gehört in welche Lohngruppe?
  • Sind Minijobs und Teilzeitkräfte korrekt eingeordnet?
  • Sind Zuschläge bereits im Angebot berücksichtigt?

Gerade bei Ausschreibungen, Sonderreinigungen und kurzfristigen Einsätzen entstehen Kalkulationsfehler häufig dort, wo solche Zusatzkosten übersehen werden.

Computerbildschirm mit Stunden- und Lohnübersicht neben Arbeitsschein und Reinigungsutensilien.

Was bedeutet der Mindestlohn 2026 für Deine Kalkulation?

Der Mindestlohn ist nur ein Teil Deiner tatsächlichen Personalkosten. Er entspricht nicht dem Preis, den Du Deinem Kunden pro Arbeitsstunde berechnen kannst.

Verdient eine Reinigungskraft 15,00 Euro pro Stunde, kommen unter anderem Arbeitgeberanteile, Ausfallzeiten, Verwaltung, Fahrtzeiten, Material, Geräte und Versicherungen hinzu. Auch Deine Gewinnmarge muss im Verkaufspreis enthalten sein.

Ein vereinfachter Überblick:

Kostenbestandteil Bedeutung
Tariflohn / Mindestlohn Basislohn der beschäftigten Reinigungskraft
Arbeitgeberanteile Sozialversicherung und weitere Lohnnebenkosten
Ausfallzeiten Urlaub, Krankheit und Feiertage
Objektbezogene Zeiten Anfahrt, Rüstzeit, Schlüsselübergabe und Einweisung
Material und Geräte Reinigungsmittel, Maschinen und Verschleiß
Verwaltung Planung, Abrechnung, Kommunikation und Qualitätssicherung
Gewinnmarge Wirtschaftlicher Überschuss für Deinen Betrieb

Je knapper ein Auftrag kalkuliert wurde, desto stärker wirken sich steigende Lohnkosten aus. Bei langfristigen Verträgen solltest Du deshalb prüfen, ob Preisgleitklauseln oder andere Anpassungsmöglichkeiten vorgesehen sind.

Warum Lohnkosten und Stundenverrechnungssatz nicht dasselbe sind

Eine Kalkulation nach dem Muster „Mindestlohn plus kleiner Aufschlag gleich Angebotspreis“ greift zu kurz.

Ein Stundenverrechnungssatz muss mehr abdecken als die reine Reinigungszeit beim Kunden. Planung, Dokumentation, Rückfragen, Qualitätskontrollen, Fahrzeiten und Ausfälle verursachen ebenfalls Kosten.

Besonders deutlich wird das bei kleinen Objekten. Eine Reinigung von 45 Minuten kann wirtschaftlich schwieriger sein als ein mehrstündiger Einsatz, weil Anfahrt, Kommunikation und Verwaltung im Verhältnis zur produktiven Arbeitszeit stärker ins Gewicht fallen.

Für Deine Kalkulation ist deshalb neben der Frage nach dem Mindestlohn Gebäudereinigung 2026 vor allem relevant, welchen Stundenverrechnungssatz Du brauchst, damit der jeweilige Auftrag einschließlich Zuschlägen und Nebenkosten wirtschaftlich bleibt.

Mindestlohn und Einsatzplanung: Tatsächliche Zeiten im Blick behalten

Steigende Lohnkosten machen Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Arbeitszeiten teurer.

Ist ein Objekt beispielsweise mit zwei Stunden pro Einsatz kalkuliert, benötigt das Team tatsächlich aber regelmäßig zweieinhalb Stunden, entsteht bei wiederkehrender Reinigung schnell eine erhebliche Differenz.

Für die Auswertung sind vor allem folgende Werte interessant:

  • geplante Einsatzzeit pro Objekt
  • tatsächlich erfasste Arbeitszeit
  • wiederkehrende Zeitabweichungen
  • zusätzliche Leistungen
  • Wartezeiten oder Probleme mit Schlüsseln und Zugang
  • Fahr- und Rüstzeiten
  • Nacharbeiten und Reklamationen

Eine verlässliche Zeiterfassung unterstützt damit nicht allein die Lohnabrechnung. Sie liefert auch die Daten, mit denen Du prüfen kannst, ob Deine Objekt- und Angebotskalkulation noch stimmt.

Digitale Planung für Zeiten, Einsätze und Kalkulation

Wenn mehrere Objekte, Teams und wiederkehrende Leistungen parallel organisiert werden, wird es schwieriger, geplante Zeiten, tatsächlich geleistete Stunden und Kosten im Blick zu behalten.

Mit einer digitalen Lösung wie Profacilo lassen sich Arbeitszeiten, Einsatzplanung, Arbeitsscheine und Kalkulation miteinander verbinden. Dadurch kannst Du schneller erkennen, ob geplante Zeiten eingehalten werden, welche Objekte überdurchschnittlich viel Zeit benötigen und wo eine Kalkulation überprüft werden sollte.

Dazu gehören beispielsweise:

Vor allem die Verbindung dieser Daten hilft bei Fragen, die im Tagesgeschäft leicht untergehen: Welche Objekte benötigen regelmäßig mehr Zeit als geplant? Welche Zusatzleistungen werden nicht abgerechnet? Und bei welchen Aufträgen stimmt der ursprünglich kalkulierte Aufwand nicht mehr?

Reinigungskraft bei der Unterhaltsreinigung und Glasreiniger bei der Fenster- und Fassadenreinigung.

Checkliste: Was Reinigungsbetriebe 2026 prüfen sollten

1. Lohngruppen prüfen

Welche Mitarbeitenden und Tätigkeiten fallen in Lohngruppe 1, welche in Lohngruppe 6? Bei Mischaufgaben, Sonderleistungen oder schwer einzuordnenden Tätigkeiten sollte die Zuordnung genauer geprüft werden.

2. Bestehende Objektkalkulationen aktualisieren

Sind laufende Verträge mit den neuen Lohnkosten noch wirtschaftlich? Besonders relevant ist das bei Unterhaltsreinigungen mit festen Monatspauschalen.

3. Zuschläge berücksichtigen

Werden Nacht-, Sonn-, Feiertags-, Erschwernis- oder Belastungszuschläge korrekt erfasst und kalkuliert?

4. Geplante und tatsächliche Zeiten vergleichen

Stimmen die kalkulierten Objektzeiten mit den real geleisteten Stunden überein? Regelmäßige Abweichungen sollten in der Planung oder Kalkulation berücksichtigt werden.

5. Neue Angebote mit den Werten für 2026 kalkulieren

Aktuelle Angebote dürfen nicht mehr auf den Lohnansätzen aus 2025 beruhen. Die Mindestlöhne für 2026 gehören in die Kalkulationsgrundlage.

6. Mitarbeitende und Objektleitungen einbeziehen

Wenn Arbeitszeiten verlässlich erfasst werden sollen, müssen die Beteiligten wissen, welche Zeiten und Leistungen dokumentiert werden müssen.

7. Abrechnung und Nachweise strukturieren

Digitale Arbeitsscheine und nachvollziehbar dokumentierte Zeiten erleichtern den Leistungsnachweis und reduzieren Nacharbeit im Büro.

Häufige Fehler beim Tariflohn Gebäudereinigung

Ein häufiger Fehler besteht darin, nur neue Angebote an die gestiegenen Lohnkosten anzupassen. Bestehende Aufträge laufen weiter zu alten Preisen, obwohl sich ihre Kostenstruktur verändert hat.

Problematisch ist auch, Lohngruppe 1 pauschal als Rechengrundlage für sämtliche Reinigungsleistungen zu verwenden. Glas- und Fassadenreinigung sowie andere Tätigkeiten können höhere Lohn- und Einsatzkosten verursachen.

Zuschläge werden ebenfalls leicht unterschätzt. Findet ein Einsatz regelmäßig nachts, an Sonn- oder Feiertagen oder unter besonderen Bedingungen statt, müssen die zusätzlichen Kosten bereits in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Ohne verlässliche Zeiterfassung bleibt zudem unklar, ob die angesetzten Objektzeiten tatsächlich funktionieren. Eine Kalkulation kann auf dem Papier stimmen und trotzdem Verluste verursachen, wenn Beschäftigte regelmäßig länger benötigen als vorgesehen.

FAQ zum Mindestlohn Gebäudereinigung 2026

Wie hoch ist der Tariflohn in der Gebäudereinigung 2026?

In der Gebäudereinigung gelten 2026 zwei zentrale Branchenmindestlöhne: Für Lohngruppe 1, also vor allem Innen- und Unterhaltsreinigung, beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2026 15,00 Euro pro Stunde. Für Lohngruppe 6, also insbesondere Glas- und Fassadenreinigung, gilt ein Mindestlohn von 18,40 Euro pro Stunde.

Wichtig ist: Dieser Artikel behandelt den Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung. Je nach Tätigkeit, Eingruppierung und Tarifregelung können weitere Lohngruppen relevant sein. Für die Kalkulation von Reinigungsaufträgen sollten Betriebe deshalb immer prüfen, welche Tätigkeit ausgeführt wird und welche Lohnuntergrenze dafür gilt.

Wird der Mindestlohn 2026 erhöht?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wurde zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde erhöht. Für viele gewerbliche Beschäftigte in der Gebäudereinigung ist aber der höhere Branchenmindestlohn maßgeblich.

Für Reinigungsbetriebe bedeutet das: Nicht nur die Lohnabrechnung muss stimmen. Auch bestehende Angebote, Objektkalkulationen und Stundenverrechnungssätze sollten geprüft werden, damit steigende Lohnkosten nicht unbemerkt die Marge reduzieren.

Was verdienen Reinigungskräfte 2027 mindestens?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das ist die allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland.

Für Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung können jedoch branchenspezifische Mindestlöhne und Tarifregelungen gelten, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Reinigungsbetriebe sollten bei der Planung für 2027 deshalb nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn betrachten, sondern auch die jeweils gültigen Regelungen für die Gebäudereinigung prüfen.

Was kostet der Mindestlohn 2026 einen Reinigungsbetrieb?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle entspricht das rechnerisch einer monatlichen Lohnuntergrenze von rund 2.343 Euro brutto, je nach Berechnungsgrundlage und Arbeitszeitmodell.

Für Reinigungsbetriebe ist aber entscheidend: Der Mindestlohn ist nicht der tatsächliche Kostenpreis einer Arbeitsstunde. Zusätzlich entstehen Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Urlaub, Krankheit, Fahrtzeiten, Material, Verwaltung und gegebenenfalls Zuschläge. Deshalb muss der Stundenverrechnungssatz für Kunden deutlich mehr berücksichtigen als nur den reinen Stundenlohn.

Fazit: Mindestlohn 2026 sauber kalkulieren und Margen schützen

Mit 15,00 Euro pro Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro pro Stunde in Lohngruppe 6 steigt die Kostenbasis vieler Reinigungsaufträge. Besonders bei langfristigen Verträgen und knapp kalkulierten Objekten lohnt sich deshalb ein Vergleich zwischen geplanten und tatsächlich geleisteten Stunden.

Prüfe dabei nicht nur den Stundenlohn. Zuschläge, Ausfallzeiten, Fahr- und Rüstzeiten sowie der organisatorische Aufwand gehören ebenfalls in die Kalkulation. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob ein Auftrag zu den vereinbarten Preisen noch wirtschaftlich ist.

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