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Betrieblicher Infektionsschutz

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Betrieblicher Infektionsschutz

Betrieblicher Infektionsschutz

Um Ihre Mitarbeiter:innen vor einer Infektion zu schützen und somit den Fortbestand der Geschäftsvorgänge zu gewährleisten, hat das BMAS Arbeitsschutzregeln für den betrieblichen Infektionsschutz herausgegeben.
Diese sind zwar nicht gesetzlich bindend, bilden aber eine Empfehlung, welche in jedem Fall eine Berücksichtigung finden sollte.
Betrieblicher Infektionsschutz ist in der heutigen Zeit besonders wichtig, um der Verbreitung des Corona-Virus  vorzubeugen.
Zu den Regeln gehören ein Mindestabstand von 1,5m sowie das Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung, je nach tätigkeitsbedingtem Aerosolausstoß, und die Möglichkeit des Homeoffice. Als Ergänzung zu den Arbeitsschutzregeln ist die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung bindend für Unternehmen.

Folgende Verpflichtungen enthält die Verordnung:

  • Der Arbeitgeber:in muss die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten, wo es möglich ist.
  • Der Arbeitgeber:in muss Handtuchspender und Flüssigseife stellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
  • 10m² pro Person bei Nutzung eines Raumes mit mehreren Personen
  • ab 10 Mitarbeiter:innen Bildung von festen Arbeitsgruppen
  • Der Arbeitgeber:in muss medizinische Masken zur Verfügung stellen.
  • Stellen von 2 Test pro Woche, für alle in Präsenz arbeitenden Mitarbeiter:innen.
  • Maskenpflicht, wo kein ausreichender Schutz der Mitarbeiter:innen gewährleistet ist.

Grundsätzlich sollte die Raumnutzung mehrerer Personen eingeschränkt  und die Personenkontakte auf ein Minimum beschränkt werden. Falls es nicht möglich ist ausreichende Abstände einzuhalten, müssen Masken und regelmäßige Tests dazu beitragen den Ausbruch des Coronavirus im Betrieb zu verhindern beziehungsweise eine mögliche Infektion frühzeitig zu erkennen und dieser Vorzubeugen.

Betrieblicher Infektionsschutz: Weitere Regelungen

Neben den Regeln und der Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor Corona, führt §28b des Infektionsschutzgesetzes nun die 3G Regelung am Arbeitsplatz ein.
Deshalb sind die Mitarbeiter:innen nun verpflichtet einen Impf- oder Genesenennachweis beim Arbeitgeber:in vorzulegen oder sich vor Arbeitsantritt täglich unter Aufsicht testen zu lassen.
So schützen Sie außer sich selbst und zudem auch andere Menschen, denen es nicht möglich ist sich impfen zu lassen. Aus gegebenem Anlass finden Sie deshalb auf der Seite des RKI weitere Informationen zum Thema Impfung.

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Online-Präsentation

Online-Präsentation

Online-Präsentation

Bei der Vielzahl an Angeboten wissen Sie nicht, welche Software für Sie am besten geeignet ist ?Online Präsentation Checkliste
Gerne stellen wir Ihnen unsere Software, während einer Online-Präsentation via TeamViewer,vor.

So bieten wir Ihnen die Möglichkeit den Aufbau der Software sowie deren Funktionen mit uns zusammen kennenzulernen.

Haben Sie bereits spezielle Wünsche, welche die Software für Ihre Zwecke erfüllen muss, damit eine Zusammenarbeit zustande kommt?
Dann können Sie diese gerne vorab äußern.
So stellen wir sicher, dass die Präsentation auf Ihre Wünsche ausgerichtet ist und Sie alle relevanten Informationen erhalten.

Durch die Interaktion mit Ihnen während der Online-Präsentation ist es auch möglich, eventuell auftretende Fragen direkt zu besprechen bzw. Ihnen noch weitere für Sie interessante Funktionen der Software näher zu zeigen.

Zoom-Meeting

Haben Sie sich für unsere Software entschieden, stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin für Fragen zur Verfügung. Auch wenn unsere Anwender deutschlandweit verbreitet sind, ist uns Kundennähe sehr wichtig. Deshalb ist es für uns üblich, dass wir in regelmäßigen Abständen mit Ihnen “persönlich” Rücksprache via Zoom-Meeting halten.

So bleibt die Kundennähe auch bei größer Entfernung erhalten. Offene Fragen können, wie bei der ersten Online-Präsentation, direkt besprochen und zusammen mit einem Blick auf die Software geklärt werden. Auch gewähren wir so, dass die Software stetig nach Ihren individuellen Wünschen optimiert werden kann.

 

Möchten auch Sie sich gerne einen Einblick in die Funktionen unserer Software machen?
Dann sprechen Sie uns einfach an und wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

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Apps

Apps

Apps – der Start in die Digitalisierung.

Durch die Verwendung einer App ermöglichen Sie den Mitarbeitern:innen in Ihrem Unternehmen neue Möglichkeiten. Apps bieten den Vorteil, dass sie ,je nach Programmierung, diverse Funktionen erfüllen können.

In Bezug auf die Gebäudereinigung sollten Apps zur Zeitersparnis und besseren Übersicht vor allem eins können – die Zeiterfassung. Seit dem EuGH-Urteil aus dem Jahr 2019 ist die tägliche Dokumentation der Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter:innen verpflichtend. Hier bietet die elektronische Zeiterfassung einen großen Vorteil gegenüber dem Schreiben von Stundenzetteln. Nicht nur, dass sie so für eine eventuell verbindliche elektronische Zeiterfassung bereits gerüstet sind, auch erspart diese Art der Zeiterfassung eine Menge Zeit und somit im Endeffekt viel Geld.

Neben der Zeiterfassung bietet eine App in der Gebäudereinigung noch viele weitere Möglichkeiten Ihren Mitarbeitern:innen und dem Unternehmen einen Mehrwert zu liefern.
Im Zuge der Zeiterfassung ist es den Objektleitern:innen möglich, schnell zu reagieren, wenn ein Mitarbeiter:in nicht erscheint oder aufgrund von Krankheit vertreten werden muss.

Weiter kann nicht nur die Zeit erfasst werden, sondern in Bezug auf z.B. die Glasreinigung können auch Aufträge abgerufen werden. So wirken Sie beim Kunden seriös und können direkt sehen, welche Arbeiten der/die Mitarbeiter:in bereits ausgeführt hat.

Neben der Tatsache, dass die Objektleiter:innen einen Überblick über Ihre Mitarbeiter haben, können Apps auch eine Chat-Funktion erfüllen. So können die Mitarbeiter:innen ihren Objektleiter:innen Anfragen per Ticketfunktion senden.
Urlaubsanträge, Materialbestellungen und Reklamationen sind so jederzeit im System einsehbar, auch für das Backoffice.

Eine weitere nützliche Funktion ist die Lagerverwaltung. So haben immer alle Beteiligten einen Überblick über aktuelle Bestände. Außerdem kann das System beim Unterschreiten der Mindestmenge eine Bestellung rausschicken.

Ergänzend zu den genannten Funktionen und sinnvoll für die Objektleiter:innen ist das Qualitätsmanagement. Auch dieses ist digital verfügbar. Bewertungen erfassen Ihre Objektleiter:innen so ganz einfach via Tablet oder Handy.

Software und App von Profacilo

Im Gegensatz zu vielen anderen Softwarelösungen bietet Profacilo in Bezug auf die App den Vorteil, dass diese auch offline verwendbar ist. So kann beispielsweise auch im Keller die Arbeit begonnen/verrichtet werden, ohne dass es zu Fehlern in der Übertragung kommt.

Profacilo bietet Ihnen all die genannten Funktionen. So können Sie ganz einfach Ihre Gebäudereinigung digitalisieren und profitieren von den vielen Vorteilen.

Noch nicht überzeugt? Dann stellen wir Ihnen gerne kostenlos die Software sowie die App-Funktionen einmal online vor.

 

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Serviceorientierung

Serviceorientierung

Um seinen Kunden gerecht zu werden, muss man seinen Service auf die Wünsche der Kunden ausrichten.
Serviceorientierung beinhaltet deshalb, die Anpassung des Produktes/ der Dienstleistung an die heutigen sowie zukünftigen Wünsche des Kunden.

In Bezug auf eine Software ist dies in den meisten Fällen relativ leicht umsetzbar, da sich diese hinsichtlich der Kundenwünsche programmieren lässt.
Für handwerkliche Tätigkeiten ist dies jedoch nicht immer so einfach umsetzbar.

Deshalb bietet Profacilo Ihnen in diesem Zusammenhang für beides eine Lösung.
Zum einen durch stetige Weiterentwicklung der Software und Anpassung dieser an Ihre Wünsche. Zum anderen indem die Funktionen der Software auch Ihren Kunden einen Mehrwert bietet.

Raumbuch & Leistungsbeschreibung als Basis für Serviceorientierung

Mit den Funktionen der Software erleichtern wir nicht nur Ihnen die Kalkulation von Preisen oder die Anschaulichkeit Ihrer Leistungen. Auch Ihre Kunden profitieren von der Transparenz, die Sie damit ausstrahlen.
Ihre Angebote werden durch das Raumbuch und die Leistungsbeschreibung untermalt und auf den Kunden wirken Sie seriös.
In Bezug auf die Ausführung einer gleichbleibenden Dienstleistung ist die genannte Definition von Serviceorientierung schwierig umzusetzen, deshalb sind, für einen guten Service gerade hier, die genannten Funktionen der Software wichtig, da Sie dem Kunden so signalisieren, dass seine Wünsche umgesetzt werden. Auch die Hinzunahme von weiteren Leistungen und somit die Anpassung an zukünftige Wünsche ist möglich.

 

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