Tarifeinigung 2023
„Tarifeinigung 2023„, unter diesem „Motto“ hat sich nach 15-stündigen Verhandlungen die IG BAU und der Bundesinnungsverband geeinigt.
Daraus resultiert der ab dem 1. Januar 2021 gültige und bis ins Jahr 2023 reichende Lohntarifvertrag.
Die Tarifeinigung ergab, dass der Branchenmindestlohn ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 Prozent), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 Prozent), ab 2023 auf 12 € (+3,9 Prozent) steigen soll.
In den weiteren Lohngruppen sieht der Tarifvertrag folgende Erhöhungen vor:

Durch die Tarifeinigung entstehen nicht nur für Vollzeitbeschäftigte Vorteile.
Auch im Bereich der Ausbildungsvergütung ist eine deutliche Steigerung erkennbar. So wird die Branche für junge Menschen attraktiver und ermöglicht einen lukrativen Einstieg in das Berufsleben. Bereits im ersten Lehrjahr übersteigt die Ausbildungsvergütung, welche derzeit noch bei 810€ liegt, die vieler anderer Berufe.

Rahmentarifvertrag
Neben dem Lohntarifvertrag ist grundsätzlich der Mindestlohntarifvertrag gültig dort ist der Tabelle zu entnehmende Mindestlohn für Lohngruppe 1 und Lohngruppe 6 geregelt.
Zu Lohngruppe 1 zählen dabei alle Arbeitnehmer der Innen- und Unterhaltsreiniger während zu Lohngruppe 6 alle Arbeitnehmer der Glas- und Fassadenreinigung zählen.
Übergeordnet ist dem Lohntarifvertrag und dem Mindestlohntarifvertrag der Rahmentarifvertrag vom 31. Oktober 2019.
Dieser ist allgemein verbindlich und somit für jedes Gebäudereinigungsunternehmen unabhängig von eigenen Verträgen bindend.
Der Rahmentarifvertrag enthält alle relevanten Regelungen, dazu zählen:
- Arbeitszeit und Urlaub
- Lohn und Eingruppierung
- Kündigungsfristen
- sowie Zuschläge
Außerdem sind noch weitere Vereinbarungen enthalten:
- Freistellung aus unterschiedlichen Gründen
- Krankengeldzuschuss und Urlaubslohn
- sowie Sterbegeld