Hautschutz
Hautschutz
In der Gebäudereinigung ist der Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln unumgänglich. Da die Hände bei der Arbeit ein entscheidendes Werkzeug darstellen ist richtiger Hautschutz wichtig.
Grundsätzlich sollte, wenn möglich, der Kontakt zu Chemikalien vermieden werden.
Ist der Einsatz von Substituten nicht möglich kann der MitarbeiterIn auf Dosiersysteme oder direkt auf verdünnte Reinigungsmittel zurückgreifen.
Um für den MitarbeiterIn den Schutz der Haut zu gewährleisten ist es unvermeidlich, dass teilweise Handschuhe getragen werden müssen. Hierzu ist relevant, um welche Art von Reinigungsmittel es sich handelt.
Unter Umständen sind einfache Handschuhe nicht ausreichend, um die Haut zu schützen. Dann müssen spezielle Chemikalienhandschuhe verwendet werden.
Welche Handschuhe für welche Tätigkeit verwendet werden und wie der MitarbeiterIn die Hände und Unterarme schütze kann, wird im Hautschutzplan festgelegt.
Hautschutzplan
Um den Hautschutzplan erstellen zu können muss der Arbeitgeber zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Weiter ordnet er dann den Tätigkeiten und Reinigungsmitteln geeignete Handschuhe zuordnen.
Außerdem ist er verpflichtet Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel zu stellen.
Zur korrekten Umsetzung des Plans bedarf es einer Unterweisung des MitarbeitersIn.
Neben der Art der Handschuhe gehen dem Plan folgende Infos hervor:
- Bei längerem Gebrauch sollten die Hände zuvor mit Hautschutzmittel eingecremt werden
- Vor dem Anziehen der Handschuhe müssen diese trocken und Cremes müssen komplett eingezogen sein
- Die Handstulpen müssen umgeschlagen werden, damit zurücklaufendes Wasser nicht in die Handschuhe eindringen kann
- Dichtigkeitsprüfung bei Mehrfachverwendung
- Handschuhe müssen nach dem Gebrauch zum Trocknen umgekrempelt werden
- Um die Traglänge zu minimieren sollten zwischendurch Tätigkeiten ohne Handschuhe eingeplant werden
Das Arbeiten mit Chemikalien stellt also eine Herausforderung dar. So bedarf es beim Umgang mit diesen grundsätzlich an Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit.
Wie zuvor bereits genannt muss der Arbeitgeber Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel stellen.
Hautschutzmittel werden vor dem Gebrauch der Handschuhe aufgetragen und haben eine vorbeugende Wirkung. Außerdem gibt es spezielle Mittel die Gerbstoff enthalten und so das Schwitzen in den Handschuhen vermeiden.
Weiter sind geeignete Hautreinigungsmittel wichtig, um auch während der Reinigung der Hände die Haut nicht übermäßig zu beanspruchen.
Nach dem Waschen der Hände bzw. der Reinigung und dem Tragen der Handschuhe, sollte dann noch eine geeignete Hautschutzcreme aufgetragen werden.