§45b SGB XI
Der §45b SGB XI ermöglicht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad eins bis fünf eine monatliche Unterstützung in Höhe von 125€. Der Beitrag wird nur gewährt, wenn die Inanspruchnahme der Leistung stattgefunden hat.
Zur Kostenerstattung muss die pflegebedürftige Person in Vorleistung gehen und jegliche Quittung bei der Pflegekasse einreichen. Zudem stellt gerade dieser bürokratische Aufwand ältere Menschen vor eine große Herausforderung. Dies kann nun mit einer Abtretungserklärung umgangen werden, sodass die Leistungsanbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Entlastungsleistungen §45b SGB XI
Möchten auch Sie die Reinigung als Entlastungsleistungen abrechnen und Ihren Kunden einen großen Mehrwert bieten? Hierfür benötigen Sie lediglich eine Genehmigung der Kreis- oder Stadtverwaltung, damit Ihr Unternehmen als zugelassener Dienstleister zählt.
In der Profacilo Software ist die Abrechnung bereits eingepflegt, somit entsteht Ihnen bei der Rechnungserstellung keine Mehrarbeit. Im nachfolgenden Ausschnitt sehen Sie eine bildliche Darstellung eines Angebots, welches den Paragraphen einschließt.