DGUV Vorschrift 3

DGUV Vorschrift 3

Von Veröffentlicht am: 27. August 2021Kategorien: Gebäudereinigung, News

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, welche für elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt. Außerdem gilt diese auch für nichtelektronische Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Als Betriebsmittel sind dabei solche Gegenstände zu verstehen, welche dem Anwenden von elektrischer Energie oder Übertragung, Verteilung und dem Verarbeiten von Informationen dienen.

Grundsätzlich sind fallen folgende Gegenstände unter diese Vorschrift:

  • Lampen und Leuchten
  • Bohrmaschinen
  • Waschmaschinen
  • Ventilatoren
  • Text- und Datenverarbeitungsgeräte
  • Staubsauger
  • Bügeleisen
  • Heizplatten
  • Kaffeemaschinen
  • Mikrowellengeräte usw.

Der DGUV Vorschrift 3 und somit der Pflicht eben genannte Gegenstände fachgerecht zu errichten, zu ändern und zu warten unterliegen alle Unternehmen die elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwenden.
Da in Bezug auf die Prüfung der Gegenstände grundlegendes Knowhow notwendig ist, darf diese nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden.

Die Prüfpflicht wurde von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) eingeführt, da so die Zahl an Arbeitsunfällen, aufgrund von technischen Zwischenfällen, minimiert werden soll. Nur mit geprüften Maschinen/Gegenständen ist dies möglich.

Neben der Prüfung muss außerdem eine Dokumentation dieser durchgeführt werden.

Bestimmungen im Umgang

Elektrische Anlagen müssen sich in einem Sicheren Zustand befinden. Demnach dürfen diese nur benutzt werden, wenn sie den örtlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
Außerdem müssen alle unter Spannung stehenden Teile vor dem direkten Berühren durch ausreichende Isolierung geschützt sein.  Muss der Schutz des direkten Berührens zeitweise aufgehoben werden, muss sichergestellt sein, dass aktive Teile spannungsfrei sind oder anderweitig eine Isolierung dargestellt werden kann.

Prüfungen

Prüfungen müssen vor der ersten Inbetriebnahme von Fachpersonal durgeführt werden, sowie bei der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung.
Außerdem sieht die DGUV je nach Gegenstand/Maschine in regelmäßigen Abständen weitere Prüfungen vor. Die zuvor genannte Dokumentation kann auf Verlangen der  Berufsgenossenschaft in Form eines Prüfbuchs geschehen.

Wieso ist die DGUV Vorschrift 3 für die Gebäudereinigung relevant ?

Auch eine Gebäudereinigung gehört zu den Unternehmen, welche der Prüfpflicht unterliegen. Hier finden sich je nach Kundenkreis in erster Linie bewegliche elektrische Arbeitsmittel wie z.B. Staubsauger und Reinigungsmaschinen. Die Software Profacilo bietet hierfür mit dem Wartungsplaner eine gute Möglichkeit keine dieser Termine zu verpassen.
In Bezug auf den Unternehmenssitz selbst, gibt es oft eine Wasch- und eine Kaffeemaschine. Das Prüfintervall richtet sich nach der Intensität der Benutzung und somit der Belastung für das Gerät/Gegenstand und der Gefahr die davon für den MitarbeiterIn ausgeht. Um das Prüfintervall festzulegen muss zunächst eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

 

Viele Unternehmen unterschätzen die Wichtigkeit einer solchen Prüfung oder vergessen Termine einfach. Wir von Profacilo können unseren Anwendern in dieser Situation den Vorteil bieten, dass für jedes Objekt Anlagen und Prüftermine hinterlegt werden können, welche gesammelt unter dem Reiter Anlagen oder auch direkt im Reiter Objekt eingesehen werden können. Profitieren auch Sie davon !

 

Die gesamte Publikation der DGUV Vorschrift 3 können Sie unter diesem Link einsehen.

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